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Der Weg zum Lernfahrausweis

Gesuch um Erteilung von Lernfahrausweisen zum Erwerb von Führerausweisen der (neuen) Kategorien A, A1 und B

(Für die Kategorien B1, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, F, G und M gelten abweichende Bestimmungen)

Um Ihnen einen Lernfahrausweis ausstellen zu können, ist wie folgt vorzugehen:

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- Laden Sie bitte das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" für Ihren                                        Wohnkanton herunter und füllen Sie dieses aus.

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- Führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch (Vor der Durchführung muss ein amtlicher Ausweis wie    Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis vorgewiesen werden). Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.

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- Lassen Sie sich bitte die Personalien auf Ihrer Gemeindeverwaltung bestätigen. Für die Identifikation müssen Sie                  persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen. Diese nimmt

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1) das vollständig ausgefüllte Gesuch ,
2) aktuelles farbiges Passfoto

  • wenn Sie noch keinen Lernfahrausweis oder Führerausweis im Kreditformat besitzen oder ein neues Foto wünschen

  • Computerprints nur auf Fotopapier ohne sichtbare Pixelstruktur

  • Format ca. 35 x 45 mm

  • Frontaufnahme mit direktem Blick in die Kamera

  • Neutraler Hintergrund sowie keine Gegenstände oder Personen im Bild

  • keine Kopfbedeckung

  • keine Spiegelung bei Brillengläsern

3) den Sehtest (nicht älter als 2 Jahre),
4) den gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre),
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entgegen und lässt die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Ihrem Wonhkanton zukommen.

 

Das Gesuch darf Ihnen von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeindeverwaltung nicht mehr ausgehändigt werden. Wenn jemand bereits im Besitze eines Schweizer Lern- oder Führerausweises ist, entfällt diese Bestätigung.

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Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Zulassungsbewilligung zur Basistheorieprüfung , welche wir Ihnen frühestens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters zustellen. Sollten Sie bei Gesuchsstellung das Mindestalter bereits erreicht haben, ist eine Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen.
 

Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichung des Mindestalters absolviert werden.

 

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Basistheorieprüfung erteilt. (Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind).

 Lehrnfahrausweis beantragen
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